Update vom Oktober 2025:
Letzte Woche hat die Europäische Kommission
vorgeschlagen dass Mikro- und Kleinunternehmen ihre Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Entwaldung der Wälder (EUDR) reduziert haben und dass der formelle Geltungsbeginn für Mikro- und Kleinunternehmen auf Dezember 2026 verschoben wird. Für alle anderen Unternehmen würde das Datum des Inkrafttretens weiterhin der 30. Dezember 2025 bleiben, mit einer neu gewährten 6-monatigen Nachfrist für Kontrollen und Durchsetzung.
Diese Verlängerung soll Unternehmen zusätzliche Zeit geben, um ihre Lieferketten an die neuen Anforderungen anzupassen und eine umfassende Einhaltung sicherzustellen.
Obwohl sich der Zeitplan geändert hat, bleibt der zentrale regulatorische Rahmen unverändert, wobei strenge Sorgfaltspflichten, Rückverfolgbarkeits- und Nachhaltigkeitsstandards immer noch im Mittelpunkt der Gesetzgebung stehen.
Diese Verzögerung bietet Unternehmen eine wichtige Gelegenheit, ihre Vorbereitungen zu verstärken. Ob durch Investitionen in bessere Tools für das Lieferkettenmanagement, eine effektivere Einbindung von Lieferanten oder die Verbesserung der Due-Diligence-Prozesse — Unternehmen sollten diese zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Compliance-Strategien zu festigen.