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SBTi FLAGGE

Alles, was Lebensmittelunternehmen wissen müssen, um wissenschaftlich fundierte FLAG-Ziele festzulegen

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Was ist FLAG Guidance?

FLAG Guidance ist eine Reihe von Richtlinien, die von der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt wurden und es Unternehmen in landintensiven Branchen (Forst, Land und Landwirtschaft) ermöglichen, kurz- und langfristige, wissenschaftlich fundierte Ziele zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen festzulegen.

Die FLAG-Leitlinien gelten für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in landintensiven Branchen, die sich wissenschaftlich fundierte Ziele gesetzt haben oder dies planen. Kurz gesagt, FLAG ermöglicht es diesen Unternehmen, eine effizientere Strategie zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele zu entwickeln, indem sie bei ihren Mess-, Zielsetzungs- und Berichtsprozessen ihre Emissionen und Reduktionen an Land sowie den Kohlenstoffabbau gesondert herausnehmen.

Landbedingte Emissionen machen 22% der weltweiten Emissionen aus, aber der Landsektor hat im Allgemeinen das Potenzial, bis 2050 für 30% des Klimaschutzes zu sorgen. Angesichts der Möglichkeit für den Landsektor, naturnahe Lösungen zur Entfernung und Speicherung von Kohlenstoff zu nutzen, wird FLAG eine entscheidende Rolle dabei spielen, Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Emissionen zu messen und zu verbessern und Strategien für den effizientesten Abbau zu entwickeln.

Wer muss die FLAG-Richtlinien befolgen?

FLAG gilt für Unternehmen, die in diesen beiden Szenarien SBTi-Ziele festlegen:
  • Unternehmen mit landintensiven Aktivitäten in ihrer Wertschöpfungskette müssen FLAG-Ziele festlegen, wie z. B. Ackerbau- und Viehwirtschaft, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung, Einzelhandel mit Lebensmitteln und Grundnahrungsmitteln, Forst- und Papierprodukten sowie Tabak.
  • Unternehmen in allen anderen von SBTI benannten Sektoren müssen weiterhin ein FLAG-Ziel festlegen, wenn ihre gesamten FLAG-bezogenen Emissionen mehr als 20% der Gesamtemissionen in den Bereichen 1, 2 und 3 ausmachen.

Wann treten die FLAG-Leitlinien in Kraft?

Die FLAG-Leitlinien sind bereits im September 2022 in Kraft.

Wenn Sie ein Unternehmen mit einem bestehenden SBTI-Ziel sind und die Anforderungen für die Festlegung eines FLAG-Ziels erfüllen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung der endgültigen Leitlinien für den Landsektor und die Abbaumaßnahmen (LSR) des GHG Protocol Land Sector and Removals (LSR) ein FLAG-Ziel hinzufügen.

Wenn Sie keine validierten SBTi-Ziele haben, aber planen, ein Ziel innerhalb des sBTI-Frameworks festzulegen (und dennoch den Anforderungen von FLAG entsprechen), müssen Sie alle Ziele gleichzeitig einreichen.

Hinweis zum Zeitplan für die LSR-Leitlinien: Die Leitlinien für den Landsektor und die Beseitigung von Treibhausgasen (LSR) des GHG-Protokolls werden derzeit abschließend überprüft, es wurde jedoch eine Entwurfsversion veröffentlicht. SBTI ermöglicht es Unternehmen, die bereits ein Gesamtziel eingereicht und validiert haben, sechs Monate nach der endgültigen Veröffentlichung der LSR-Leitlinien ihr FLAG-spezifisches Ziel festzulegen. Nach dem 30. April 2023 muss jedes Unternehmen, das ein Gesamt-SBTI-Ziel vorlegen möchte, auch ein separates FLAG-Ziel festlegen. Die Initiative Science Based Targets empfiehlt, zu diesem Zweck die Entwurfsversion der LSR-Leitlinien für das GHG-Protokoll zu verwenden.

So legen Sie ein FLAG-Ziel fest

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein FLAG-Ziel festzulegen:
  • Der standardmäßige Branchenpfad eignet sich am besten für Unternehmen mit diversifizierten Lieferketten. Dieser Weg erfordert eine absolute Reduzierung der FLAG-Emissionen im gesamten Unternehmensportfolio bis 2030 um 30,3%.
  • Der Commodity Pathway ist eine Option für Unternehmen, bei denen mehr als 10% ihrer Emissionen auf die folgenden Rohstoffe entfallen: Rindfleisch, Geflügel, Milchprodukte, Leder, Mais, Palmöl, Schweinefleisch, Reis, Soja, Weizen sowie Holz und Holzfasern.
Unternehmen können eine Kombination aus Rohstoffpfaden und sektoralen Pfaden nutzen, um ihre allgemeinen Zielvorgaben zu erreichen.

FLAG-Kategorien für Emissionen und -Abbau

Für die Festlegung der FLAG-Ziele müssen die folgenden Kategorien gemessen und aufgeteilt werden:
  • Landmanagement: jede Aktivität, die auf dem Feld stattfindet, auf dem eine Ware angebaut wird
  • Landnutzungsänderung: jede Landumwandlung, die in den letzten 20 Jahren stattgefunden hat
  • Kohlenstoffabbau: jeglicher Kohlenstoff, der der Atmosphäre aufgrund von Aktivitäten auf dem Bauernhof entzogen wurde

Landmanagement

  • Enterische Emissionen
  • Überfluteter Boden für Tieflandreis
  • Güllemanagement
  • Verbrennung landwirtschaftlicher Abfälle
  • Düngemittel
  • Ernterückstände
  • Auf dem Bauernhof verwendete Maschinen
  • Transport von Biomasse

Änderung der Landnutzung

  • Entwaldung
  • Zerstörung der Wälder
  • Umwandlung von Feuchtgebieten an der Küste
  • Umwandlung/Entwässerung/Verbrennung von Mooren
  • Umwandlung von Savannen und natürlichen Graslandschaften

Entfernung von Kohlenstoff

  • Waldrestaurierung/Silvoweide
  • Bessere Waldbewirtschaftung
  • Agroforstwirtschaft
  • Verbesserung des organischen Kohlenstoffs im Boden

FLAG-Zielanforderungen

Das FLAG-Tool bestimmt das Reduktionsziel eines Unternehmens für sie auf der Grundlage des Basisjahres, des Zieljahres und der Basisemissionen des Unternehmens. Die folgenden Hauptanforderungen richten sich nach SBTi FLAGGE.

  • FESTLEGUNG KURZFRISTIGER, WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTER ZIELE
    Emissionsreduktionsziele für 5-10 Jahre im Einklang mit der Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C
  • BERÜCKSICHTIGUNG DER ENTFERNUNG VON KURZFRISTIGEN FLAGGENZIELEN AUF WISSENSCHAFTLICHER GRUNDLAGE
    Einschließlich der Verbesserung der Waldbewirtschaftungspraktiken und der Verbesserung der Kohlenstoffbindung im Boden auf bewirtschafteten Flächen

  • FESTLEGUNG LANGFRISTIGER, WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTER ZIELE
    Unternehmen der FLAG-Sektoren werden bis spätestens 2050 mindestens 72% ihrer Emissionen reduzieren

  • NULL-ENTWALDUNGSZIELE MÜSSEN BIS SPÄTESTENS 2025 FESTGELEGT WERDEN
    Im Einklang mit der Accountability Framework Initiative (AFI)

  • FESTLEGUNG WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTER ZIELE FÜR FOSSILE EMISSIONEN
    Unternehmen mit Emissionen an Land müssen sich wissenschaftlich fundierte FLAG-Ziele UND wissenschaftlich fundierte Ziele setzen, da alle Unternehmen fossile Emissionen produzieren

Das FLAG-Tool bestimmt das Reduktionsziel eines Unternehmens für sie auf der Grundlage des Basisjahres, des Zieljahres und der Basisemissionen des Unternehmens.

Datenanforderungen für die Festlegung der FLAG-Ziele

SBTi hat angegeben, dass sie bei der Entwicklung der FLAG-Ziele auf Vollständigkeit der Daten und Genauigkeit achten. Unternehmen müssen einen ausreichenden Einblick in den Grad der Datengranularität geben, den sie für ihren Ansatz verwenden. Insbesondere für Unternehmen mit komplexen Lieferketten ist die Nutzung von Emissionsdatenbanken wahrscheinlich notwendig, um ein vollständiges Treibhausgasinventar zu erstellen.

SBTi FLAG-Leitlinien im Vergleich zu LSR-Leitlinien für das GHG-Protokoll

Die Leitlinien des GHG-Protokolls für den Landsektor und den Abbau von Treibhausgasen bieten einen Rahmen für die Messung und Bilanzierung landbedingter Treibhausgasemissionen, enthalten jedoch keine Anweisungen zur Festlegung von Reduktionszielen.

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) bietet einen Rahmen für die Festlegung dieser Ziele, und FLAG (im Rahmen von SBTi) ist speziell eine Reihe von Leitlinien für landintensive Sektoren, die in der Vergangenheit in Bezug auf Zielsetzung und Treibhausgasmessung schwer zu bewerten waren.

Leitlinien für Landsektor und Umzüge (LSR)

ERWARTETE VERÖFFENTLICHUNG: 2024
  • Weist Unternehmen an, wie Emissionen aufgrund von Landnutzungsänderungen in Treibhausgasinventaren zu berücksichtigen und zu melden sind
  • Eine Treibhausgasbilanzierung ist erforderlich, um die Fortschritte bei der Erreichung der FLAG-Ziele von SBTi verfolgen zu können
  • Derzeit im Konsultationsentwurf; wird voraussichtlich 2024 veröffentlicht

Änderung der Landnutzung

VERÖFFENTLICHT IM SEPTEMBER 2022
  • Ermöglicht es Unternehmen, Verpflichtungen einzugehen und Ziele für die Reduzierung der Emissionen im Landsektor festzulegen
  • Abgestimmt auf die 3 Emissions- und Entfernungskategorien von LSR
  • Veröffentlicht im September 2022; die endgültigen LSR-Leitlinien stehen noch aus

Frequently asked questions

Wofür steht FLAG?

Forstwirtschaft, Land und Landwirtschaft. Dieser Sektor beschreibt Unternehmen mit landintensiven Aktivitäten, die Land- und Forstwirtschaft oder eine andere Landnutzung umfassen.

Was sind FLAG-Ziele?

Leitlinien, darunter ein Instrument zur Zielsetzung, aus dem SBTi für Unternehmen in landintensiven Sektoren zur Festlegung kurzfristiger Emissionsziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen.

Wer muss ein FLAG-Ziel festlegen?

Unternehmen mit landintensiven Aktivitäten in ihrer Wertschöpfungskette, die sich wissenschaftsbasierte Ziele gesetzt haben oder dies planen, müssen FLAG-Ziele festlegen.

Was sind die Fristen für die Festlegung von FLAG-Zielen?

Jedes Unternehmen, das die Kriterien erfüllt, muss ein FLAG-Ziel festlegen, wenn es zum ersten Mal ein SBTi-Ziel einreicht. Für Unternehmen mit bestehenden SBTI-Zielen (vor dem 30. April 2023) läuft die Frist 6 Monate nach der Fertigstellung der Leitlinien für den Landsektor und den Abbau von Treibhausgasen (LSR) im Rahmen des GHG-Protokolls ab (voraussichtlich Mitte 2024).

Können Emissionsgutschriften verwendet werden, um die FLAG-Ziele zu erreichen?

Emissionsgutschriften, die außerhalb der Lieferkette eines Unternehmens ausgestellt wurden, können nicht zur Erreichung der FLAG-Ziele beitragen. Nur Emissionsreduktionen und der Abbau innerhalb der Lieferkette eines Unternehmens können zur Erreichung eines FLAG-Ziels beitragen, was oft als „Einfügungen“ bezeichnet wird.

Was muss in einem FLAG-Ziel enthalten sein?

Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Landmanagement und Landnutzungsänderungen müssen in ein FLAG-Ziel aufgenommen werden. Der Abbau von Kohlenstoff ist ebenfalls erforderlich und muss separat aufgeschlüsselt werden.